Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 31. März 2025 nach Deutschland eingereist sind
Rechtskreiswechsel rückwärts: Ab 1. April 2025 eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine sollen aus allen Regelsystemen ausgeschlossen werden. Gestern wurde der Kabinettsentwurf zum Rechtskreiswechsel der ukrainischen Kriegsflüchtlinge verabschiedet. Er enthält im Vergleich zum Referentenentwurf noch einmal einige deutliche Verschärfungen.
mehr erfahren...Vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert
Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine wurde um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert, Spurwechsel in andere Aufenthaltstitel jetzt möglich, aber es gibt weitere Änderungen und auch Einschränkungen laut dem BMI Rundschreiben vom 11.08.2025.
mehr erfahren...Automatische Verlängerung Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bis 04.03.2026
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) wird um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert. Ukrainische Staatsangehörige und in bestimmten Fällen Staatenlose sowie weitere nichtukrainische Drittstaatsangehörige können bis zum 4. Dezember 2025 ohne Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einreisen und sich für 90 Tage hier aufhalten....
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