Informationen zum Nachweis "militärischer Pflichten" ukrainischer Geflüchteter im Rahmen der Einreise
Aufgrund einer aktuellen Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) sind ukrainische Staatsangehörige nicht mehr zur visumfreien Einreise nach Deutschland berechtigt, wenn sie in der Ukraine "militärischen Pflichten unterliegen". Das Deutsche Rote Kreuz hat Informationen dazu eingeholt, wie die Einhaltung dieser Pflichten nachgewiesen werden kann.
mehr erfahren...Berufsvorbereitung bei Jobs4Refugees in Frankfurt: Workshops, Info und Beratung
Das Projekt jobs4refugees hilft Geflüchteten fit für den Job zu werden und bietet Workshops, Beratung und Infos an. Der nächste Workshop zur Berufsvorbereitung findet am 20.10.2026 in Frankfurt statt und ist kostenlos.
mehr erfahren...Passbeschaffung und Passverlängerung für in Deutschland lebende Afghanen
Das BMI weist darauf hin, dass ab dem 1. August 2026 keine von den Botschaften und Konsulaten vorgenommenen Verlängerungen afghanischer Pässe mehr akzeptiert werden sollen. Lesen Sie ausführliche Infos hier.
mehr erfahren...Self Help Plus (SH*) Kurs in Michelstadt
SH+ ist ein Gruppenprogramm der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es unterstützt Menschen dabei, besser mit Stress und schwierigen Lebenssituationen umzugehen. Der Kurs findet in ukrainischer Sprache statt und die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Infos finden Sie hier.
mehr erfahren...Presseerklärung Afghanistan: Regierung hebt Einschränkung für Abschiebungen auf (Meldung des HFR)
Der Hessische Flüchtlingsrat teilt in einer Presserklärung mit, dass in Hessen künftig auch abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan abgeschoben werden sollen, die nicht straffällig geworden sind. Weitere Informationen und die Presseerklärung finden Sie in diesem Beitrag.
mehr erfahren...EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 04. März 2028
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für aus der Ukraine Geflüchtete geeinigt. Damit haben Betroffene eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit bis zum 4. März 2028. Allerdings sind Einschränkungen für neu einreisende ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter beschlossen worden.
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