Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 31. März 2025 nach Deutschland eingereist sind.
Rechtskreiswechsel rückwärts: Ab 1. April eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine sollen aus allen Regelsystemen ausgeschlossen werden.
Am 19.11.2025 wurde der Kabinettsentwurf zum Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine verabschiedet. Der Entwurf enthält unter anderem wesentliche Verschärfungen in den Sozialleistungen: Es werden nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld für alle Geflüchteten bewilligt, die nach dem 31. März 2025 nach Deutschland eingereist sind. Außerdem sind noch weitere Verschärfungen und auch die Pflicht zur unverzüglichen Aufnahme einer Vollzeitarbeit geplant.
Das Gesetz muss noch im Bundestag verabschiedet werden und tritt wahrscheinlich erst im Frühjahr 2026 in Kraft.
Der Hessische Flüchtlingsrat hat eine gute Pressemitteilung mit vielen Details herausgegeben. Sie finden die weiteren Infos der Hessischen Flüchtlingsrates unter diesem Link.
Bitte beachten: Bis zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag bleiben alle Regelungen wie bisher.
Neu ankommende Geflüchtete, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, können also zunächst einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen, damit sie möglichst schnell versorgt sind und gleich danach einen Antrag auf Bürgergeld.