Neuer Duldungserlass in Hessen
Vermehrte Verweigerung von Duldungen und neue „Bescheinigung“ unterhalb der Duldung
In letzter Zeit verweigern die hessischen Ausländerbehörden ausreisepflichtigen Personen die Ausstellung einer Duldung, es wird dann eine neue "Bescheinigung" ausgestellt. Der Hessische Flüchtlingsrat hat darüber berichtet, dass dies in letzter Zeit immer häufiger vorkommt. Die Ausländerbehörden beziehen sich auf einen Erlass azs den hessischen Innenministerium vom 29.06.2025, den Sie hier nachlesen können ERLASS. Der Erlass bezieht sich explizit auf einen (fatalen) Beschluss des VGH Hessen aus dem April. In dem Erlass wird festgelegt, dass ohne Vorliegen formaler Duldungsgründe zukünftig keine Duldungen mehr erteilt werden sollen.
Die rechtlichen Konsequenzen erklärt der GGUA ausführlich auf seiner Webseite, die HIER zu finden sind: