Vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert
Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine wurde um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert, Spurwechsel in andere Aufenthaltstitel jetzt möglich, aber es gibt weitere Änderungen und auch Einschränkungen laut dem BMI Rundschreiben vom 11.08.2025.
mehr erfahren...Automatische Verlängerung Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bis 04.03.2026
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) wird um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert. Ukrainische Staatsangehörige und in bestimmten Fällen Staatenlose sowie weitere nichtukrainische Drittstaatsangehörige können bis zum 4. Dezember 2025 ohne Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einreisen und sich für 90 Tage hier aufhalten....
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