Neue Infos zur Passverlängerung / Passbeschaffung für in Deutschland lebende Afghanen
Mitteilung der Diakonie Hessen FIAM und Hessischer Flüchtlingsrat
Diakonie Hessen / FIAM zu Pässen für in Deutschland lebende Afghanen
Aus einem Schreiben des Integrationsministeriums Nordrhein‑Westfalen vom 6. Juli 2026 geht hervor, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) neue Informationen zur Passverlängerung und Passbeantragung bei den afghanischen Auslandsvertretungen mitgeteilt hat. Das BMI weist demnach darauf hin, dass ab dem 1. August 2026 keine von den Botschaften und Konsulaten vorgenommenen Verlängerungen afghanischer Pässe mehr akzeptiert werden sollen. Begründet wird dies mit »der veränderten Situation hinsichtlich der Möglichkeiten zur Passbeantragung und unter Berücksichtigung der Regelungen des allgemeinen Völkerrechts und der ICAO-Empfehlungen«. Statt bestehende Dokumente verlängern zu lassen, sollen afghanische Staatsangehörige also offenbar neue Pässe beantragen. Diese könnten in Deutschland bei der afghanischen Botschaft in Berlin und bei den Generalkonsulaten in Bonn und München beschafft werden. Zudem können sie in Afghanistan selbst und online beim afghanischen Generalkonsulat in Dubai beantragt werden.
Afghanische Pässe, die bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden, können laut BMI nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Zur Beschaffung von Personaldokumenten (Tazkiras) führt das BMI aus, dass eine eTazkira nur
persönlich in Afghanistan beantragt werden kann. Dagegen könne eine Papier‑Tazkira in Abwesenheit über ein Verfahren bei den afghanischen Auslandsvertretungen erworben werden. Hierfür seien eine persönliche Vorsprache sowie Nachweise von mindestens zwei nahen Familienangehörigen nötig. (siehe angehängter Erlass aus NRW)
Es muss abgewartet werden, was das für Praxis bedeutet und wie die Ausländerbehörden damit umgehen.
Mitteilung vom Hessischen Flüchtlingsrat zu diesem Thema
Der Hessische Flüchtlingsrat Infos zu diesem Thema unter diesem Link zusammengestellt.