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Am 27.06.2025 hat der Bundestag die erneute Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten beschlossen  Das bedeutet:

  • eine Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für (zunächst) 2 Jahre.
  • Die Aussetzung wird am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt, möglicherweise ab dem 01.08. in Kraft treten.
    • Nur Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits von einer Auslandsvertretung eine Einladung zur Visumabholung erhalten haben oder bei denen die Erteilung eines Visums Folge eines zuvor gerichtlich geschlossenen und gebilligten Vergleichs ist, werden noch berücksichtigt. Bei allen anderen Personen (ca. 350.000) werden die Verfahren nach § 36a AufenthG (Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten) ausgesetzt.
  • Näheres zum Verfahren im Bundestag: Link.