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Wiederaufnahmeverfahren und geplante Abschiebungen bei Geflüchteten aus Syrien (Weiterleitung Email vom HFR)

Hiermit leiten wir die Email vom Hessischen Flüchtlingsrat (HFR) vom 03.10.2025 weiter, die die Wiederaufnahme der Asylverfahren und Abschiebungen von Geflüchteten aus Syrien behandelt. Grundlage der Meldung ist ein Interview mit Innenminister Dobrindt mit der Rheinischen Post.

Weitergeleitete Email:

Innenminister Dobrindt hat in einem Interview mit der Rheinischen Post gesagt, dass Asylverfahren für syrische Flüchtlinge "teilweise" wiederaufgenommen würden.
Was genau das bedeutet, ist noch unklar, auch welche Gruppen zuerst entschieden werden.
Bislang wurden laut Aussage des Bundesamtes ausschließlich Verfahren von Gefährden und schweren Straftätern entschieden, sowie solche, in denen die Betroffenen selbst Untätigkeitsklagen angestrengt hatten.

gez. Timmo Scherenberg

Auszug aus dem Interview:

Frage: Wie geht es denn jetzt bei Asylbewerbern aus Syrien weiter?

Dobrindt: Syrien ist das nächste Land, mit dem wir eine Vereinbarung über Abschiebungen erreichen wollen. Die Gespräche beginnen dazu in Kürze. Ich habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt, die ausgesetzten Asylverfahren für Syrer teilweise wieder aufzunehmen, um dann abgelehnte Asylbewerber abschieben zu können.

Frage: Wann soll es erste Abschiebungen geben?

Dobrindt: Wir wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen und dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht. Dabei muss man unterscheiden, zwischen Menschen, die gut integriert sind und arbeiten, und solchen ohne Anspruch auf Asyl, die von Sozialleistungen leben.

https://rp-online.de/politik/deutschland/dobrindt-bundeswehr-soll-polizei-im-inland-amtshilfe-leisten-gerade-bei-drohnenabwehr_aid-135719861

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