Seit dem Sturz des Assad Regimes machen sich viele syrische Staatsbürger Gedanken, wie der Aufenthalt in Deutschland verfestigt werden kann. Auch Fragen über Reisen nach Syrien beschäftigen viele Menschen. Hier haben wir einige Infos zusammengestellt (Stand 25.02.2025). Je nach Aufenthaltsstatus ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten.
Syrer:innen im Asylverfahren:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/241220-syrien-verfahrensaufschub.html?nn=282388
- Derzeit werden keine Asylanträge von Syrer:innen bearbeitet.
- Das Bundesamt überprüft die Lage in Syrien kontinuierlich und wird die Bearbeitung der betroffenen Asylverfahren wieder aufnehmen, sobald die Gründe für den Verfahrensaufschub wegfallen. Eine Prognose, wann wieder eine tragfähige asylrechtliche Bewertung der Lage erfolgen kann, ist derzeit nicht möglich.
Syrer:innen mit Schutzstatus / Droht ein Verlust der AE?
- Alle bestehenden Aufenthaltstitel bleiben erstmal bestehen.
- Die Ausländerbehörde kann den Schutz nicht eigenständig entziehen.
- Das BAMF kann aber in einem Widerrufsverfahren den Schutzstatus entziehen.
- In einem Widerrufsverfahren wird geprüft, ob die Fluchtgründe in dem Herkunftsland noch bestehen. Bei Wegfall der Fluchtgründe kann der Schutzstatus widerrufen werden.
- Bei eingeleitetem Widerrufsverfahren (Post vom BAMF) unbedingt die Fristen beachten und sofort reagieren!
- Ein Widerrufsverfahren dauert relativ lange. Aber man sollte sofort reagieren, wenn ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird und einen Anwalt konsultieren.
- Achtung: Bei Personen mit AE durch ein Aufnahmeprogramm können andere Regeln gelten!
Syrer:innen mit Duldung:
- Personen mit einer Duldung sind prinzipiell ausreisepflichtig.
- Bis zum Ende des Assad Regimes war der Aufenthalt mit einer Duldung relativ sicher, dies kann sich jetzt ändern.
- Nach Ende des Assad Regimes kann es nun zu Abschiebungen kommen.
- Es ist sehr ratsam, sich zeitnah zu informieren, ob ein Aufenthalt wegen Erwerbstätigkeit / Ausbildung beantragt werden kann.
- Mögliche AE für Personen mit Duldung:
- Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG)
- AE aufgrund guter Integration (§ 25a oder § 25 b AufenthG)
- Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§ 16d AufenthG)
- Ausbildungsduldung (§ 60 c AufenthG)
- Beschäftigungsduldung (§ 60 d AufenthG)
Empfehlung:
- Jede Person mit Schutzstatus sollte prüfen, ob ein zusätzlicher Aufenthaltstitel beantragt werden kann.
- Für die meisten AE ist die Lebensunterhaltssicherung und gute Sprachkenntnis mit Zertifikat
- Beispiele für sicherere Aufenthaltserlaubnisse:
- Niederlassungserlaubnis
- AE als Fachkraft (§ 18a oder § 18b AufenthG)
- AE aufgrund von guter Integration (§ 25a oder § 25b AufenthG)
- Wichtig zu wissen: AE aufgrund von Arbeit sind immer an den Arbeitsplatz gekoppelt.
Reisen nach Syrien:
- Nur Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit können ohne Probleme nach Syrien einreisen und wieder nach Deutschland zurückkehren.
- Für Personen mit Schutzstatus führt eine Reise nach Syrien in der Regel zum Widerruf des Schutzstatus ( 73 Abs. 7 AsylG)
- Personen mit Schutzstatus müssen unbedingt vor der Reise nach Syrien die Reise bei der Ausländerbehörde genehmigen lassen und es muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen.
- Eine Reise nach Syrien sollte daher unbedingt gut überlegt werden.
Quellen und detaillierte Info zum Nachlesen:
Pro Asyl: "Hinweise für syrische Geflüchtete und ihre Berater*innen":
https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/
Kurzhinweise deutsch: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/kurzhinweise-syrien.pdf
Kurzhinweis arabisch: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Aufenthaltsrecht-von-syrischen-Fluechtlingen-nach-dem-Sturz-der-Assad_ar-1.pdf
Hessischer Flüchtllingrat: Folien des Vortrags zum Thema Syrien (18.12.2024):
Deutsch: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_de.pdf
Arabisch: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_ar.pdf
Flüchtlingsrates BaWü: Kurze übersichtliche Info
https://fluechtlingsrat-bw.de/aktuelles/syrien-was-man-jetzt-schon-weiss-und-was-noch-nicht/
Landesregierung Schleswig Holstein: Übersichtliche FAQs zum Thema Syrien
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/_startseite/Artikel_2024/VI/241211_syrien_rueckstellungen_entscheidung