Geförderte Familienfreizeiten für Familien in den hessischen Jugendherbergen
Durch die Förderung der Hessenstiftung werden Familienfreizeiten für bedürftige Ein-Eltern- und Mehrkindfamilien aus Hessen an (Mehrkindfamilien mit mindestens 3 Kindern) angeboten. Es können knapp 90 Prozent des Reisepreises durch Fördergelder finanziert werden. Die geförderten Programme finden teilweise über Wochenenden (mit zwei Übernachtungen) oder als 5-tägige Kurzreisen in den Ferien statt. Diese Angebote umfassen nicht nur Übernachtungen, sondern auch von den Häusern organisierte Aktivitäten. Eine Übersicht der verfügbaren Programme und weitere Informationen gibt es hier.

Links zu den Projektpartnern von „Wissen macht stark 2.0“
„Wissen macht stark 2.0“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des Evangelischen Dekanats, der Regionalen Diakonie Odenwald und der Ehrenamtsagentur des Odenwaldkreises.
Kosten der Unterkunft – Angemessenheit Odenwaldkreis
Menschen, die im Bürgergeld Bezug oder Sozialhilfebezug sind, bekommen die Kosten für die Wohnung vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt bezahlt. Für die Höhe der Miete und auch für die Größe gibt es Obergrenzen. Im Flyer „KdU Angemessenheit“ vom Odenwaldkreis sind die zulässigen Nettokaltmieten für die verschiedenen Ortsteile aufgeführt (Stand Januar 2025). Die Nettokaltmiete umfasst die Kaltmiete plus kalte Nebenkosten (Wasser, Müll, Versicherung, Grundsteuer etc.). Die Heizkosten sind in der Nettokaltmiete nicht enthalten.
Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
Der Hessische Flüchtlingsrat ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein, der Geflüchtete und Ehrenamtliche unterstützt. Der Hessische Flüchtlingsrat bietet auf seiner Webseite Informationen und Schulungen zu verschiedenen Themen.