Aufenthaltsrecht


Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Am 27.06.2025 hat der Bundestag die erneute Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten beschlossen  Das bedeutet:

  • eine Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für (zunächst) 2 Jahre.
  • Die Aussetzung wird am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt, möglicherweise ab dem 01.08. in Kraft treten.
    • Nur Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits von einer Auslandsvertretung eine Einladung zur Visumabholung erhalten haben oder bei denen die Erteilung eines Visums Folge eines zuvor gerichtlich geschlossenen und gebilligten Vergleichs ist, werden noch berücksichtigt. Bei allen anderen Personen (ca. 350.000) werden die Verfahren nach § 36a AufenthG (Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten) ausgesetzt.
  • Näheres zum Verfahren im Bundestag: Link.

Häufig gestellte Fragen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland

Das Aufenthaltsrecht in Deutschland ist ein relativ kompliziertes Gesetzt, das im Aufenthaltsgesetz niedergeschrieben ist. Hier finden Sie einen Link zum Aufenthaltsgesetz bei Buzer (Link).

Das BMI hat häufig gestellte Fragen zum Aufenthaltsgesetz online gestellt (Link).

Die Webseite migrando.de beantwortet sehr viele Fragen zum Aufenthaltsrecht. Sehr nützlich ist, dass man die Webseite in mehreren Sprachen anschauen kann.


Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Am 27.06.2025 hat der Bundestag die erneute Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten beschlossen  Das bedeutet:

  • eine Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für (zunächst) 2 Jahre.
  • Die Aussetzung wird am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt, möglicherweise ab dem 01.08. in Kraft treten.
    • Nur Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits von einer Auslandsvertretung eine Einladung zur Visumabholung erhalten haben oder bei denen die Erteilung eines Visums Folge eines zuvor gerichtlich geschlossenen und gebilligten Vergleichs ist, werden noch berücksichtigt. Bei allen anderen Personen (ca. 350.000) werden die Verfahren nach § 36a AufenthG (Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten) ausgesetzt.
  • Näheres zum Verfahren im Bundestag: Link.

Häufig gestellte Fragen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland

Das Aufenthaltsrecht in Deutschland ist ein relativ kompliziertes Gesetzt, das im Aufenthaltsgesetz niedergeschrieben ist. Hier finden Sie einen Link zum Aufenthaltsgesetz bei Buzer (Link).

Das BMI hat häufig gestellte Fragen zum Aufenthaltsgesetz online gestellt (Link).

Die Webseite migrando.de beantwortet sehr viele Fragen zum Aufenthaltsrecht. Sehr nützlich ist, dass man die Webseite in mehreren Sprachen anschauen kann.


Mein Leitfaden zur Rückkehr

Ein Buch für Kinder, Jugendliche, unbegleitete Minderjährige und Erwachsene von der Europäischen Union
Thema Rückführung und Rückkehr ins Heimatland

Das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union hat eine Infobroschüre zum Thema Rückkehr ins Heimatland erstellt. Das Buch soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen sich mit dem Thema Rückkehr ins Heimatland zu beschäftigen. Es ist ein sehr umfangreiches Buch und  ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. Für jede Altersklasse bzw. Zielgruppe gibt es verschiedene Seiten. Man muss also ein wenig blättern, findet dann aber viele Informationen.
Ob der Leitfaden für Kinder geeignet ist, muss sicherlich jeder selbst entscheiden. Viele sehr problematische Situationen wie z.B.  Handschellen, das Zurücklassen von Eigentum und Freunden etc. werden sehr verharmlosend dargestellt.

Das Buch ist in den Sprachen deutsch / englisch / französisch / spanisch / portugiesisch erschienen und kann unter diesem Link als PDF heruntergeladen werden: Mein Leitfaden zur Rückkehr