Das BWHW Michelstadt plant Anfang September den nächsten BO+ Kurs
Berufsorientierung und Sprachförderung mit BO+
Das BWHW plant Anfang September eine neue Berufsorientierung Plus (BO Plus), ideal für junge Menschen, die noch im aktuellen Jahr einen Ausbildungsplatz suchen. Schwerpunkte von BO Plus sind berufliche Orientierung, das Kennenlernen verschiedener Berufsfelder hier im Haus sowie in Betriebspraktika, Bewerbungstraining (Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Stellenrecherche, Fördern für Vorstellungsgespräche usw.), Deutsch- und allgemein bildender Unterricht. Es gibt keine Altersbegrenzung, womit auch ältere Menschen auf der Suche nach Ausbildung oder Arbeit teilnehmen können. Das Vollzeit-Projekt erstreckt sich über vier Monate, für Mütter mit kleinen Kindern ist die Teilnahme auch in Teilzeit möglich. Sollte vor Projektende eine Ausbildung oder Arbeit gefunden werden, so hat dieses natürlich Vorrang.
Für Schüler, die in diesem Sommer die Schule abschließen ohne anschließend einen Ausbildungsplatz zu haben, wäre der nächste BO Plus Start Anfang September. Im Anhang der Info-Flyer zum Projekt, der die drei Bausteine vorstellt. Der mittlere Baustein „Einstiegsqualifizerung Plus“ (EQ Plus) muss nicht zwingend gemacht werden. Dieser ist nur notwendig, wenn sprachlich oder aus anderen Gründen ein direkter Ausbildungsstart noch nicht möglich ist.
Bei Fragen steht das BWHW zur Verfügung:
BWHW Michelstadt
https://www.bwhw.de/vor-ort/michelstadt/
Frankfurter Straße 37
64720 Michelstadt
Telefon: 06061 9438-0
Alexandra Volking
Telefon: 06061 9438-17
Email: volking.alexandra@bwhw.de
Fax: 06061 9438-18
Email: michelstadt@bwhw.de
Anerkennung von Schulzeugnissen
Wer in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium beginnen will und einen ausländischen Schulabschluss hat, muss sein Abschlusszeugnis in Deutschland anerkennen lassen. In Südhessen gibt es die Anerkennung- und Qualifizierungsberatung (AQB). Das IQ Netzwerk hat Infos und Anleitungen herausgegeben, die Sie hier downloaden können. In den Flyern ist dargestellt, wer für die Anerkennung von Schulzeugnissen zuständig ist, eine Schritt für Schritt Anleitung wird gegeben und das Antragsformular für die Anerkennung von Schulzeugnissen ist vorhanden.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Wenn Sie im Ausland eine berufliche Qualifikation haben, ist es sinnvoll und wichtig die Qualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen. Alle ausländischen Abschlüsse sollten so schnell wie möglich anerkannt werden.
Es gibt deutschlandweit das IQ Netzwerk, das bei der Anerkennung von Zeugnissen und der Qualifizierung von Menschen hilft (Link). In Michelstadt und in Erbach gibt es jeweils eine Anerkennungsberatung vom IQ Netzwerk. Sie können die Anerkennungsberatenden auch direkt unter den folgenden Adressen kontaktieren.
Anerkennungsberatung in Michelstadt
Antonia Gimbel
Agentur für Arbeit Michelstadt
Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
0176 47132597
antonia.gimbel@involas.com
anerkennungsberatung-michelstadt@involas.com
Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen in Deutschland
Das Infoportal anabin biete umfangreiche Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Das Portal unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
Übersetzung von Zeugnissen durch vereidigte Übersetzer:innen
Die meisten Zeugnisse aus dem Ausland müssen für die Anerkennung von vereidigten Übersetzer:innen übersetzt werden. Wenn das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten übernehmen soll, dann müssen 2-3 Übersetzer:innen für einen Kostenvoranschlag kontaktiert werden. Die Übersetzer:innen müssen öffentlich bestellt und beeidigt sein. Es werden 2 -3 Angebote für eine „beglaubigte Übersetzung“ von den Dokumenten gebraucht. Diese müssen dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorgelegt werden. Diese
entscheiden dann, welche Übersetzer:in genommen werden kann.
Wenn die Kosten selbst bezahlen werden, dann können die Dokumente direkt übersetzt werden.
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzter*innen finden Sie auf dieser Seite: Link vereidigte Übersetzer:innen
In diesem PDF finden Sie einige Beispiele für vereidigte Übersetzer:innen:
Arbeitsrechtliche Beratung für Menschen aus EU Ländern
Faire Mobilität, zuständig für Arbeiter aus EU Ländern: Link
Beratungsstellen: Link
Arbeitsrechtliche Beratung für Menschen aus Drittstaaten
Faire Integration, zuständig für Arbeiter aus Nicht-EU Ländern (Drittstaaten): Link
Arbeitnehmerhilfe in ganz Deutschland (arbeitsrechtliche Beratung)
Arbeitnehmerhilfe und arbeitsrechtliche Beratung in Deutschland: Link
Arbeitnehmerhilfe und arbeitsrechtliche Beratung in Darmstadt: Link
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Neben den Gesetzbüchern SGB II und SGB XII gibt es auch immer fachliche Weisungen, die für die Mitarbeitenden beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit verpflichtend sind. Diese Weisungen sind öffentlich einsehbar und enthalten Informationen über die aktuellen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Dazu gehören unter anderem Aktenpläne, Durchführungsanweisungen, Geschäftsanweisungen und Weisungen.