Das Bamf stoppt die Zulassungen für Integrationskurse
Das Trägerrundschreiben vom Bamf vom 09.02.2026 sorgt für Entrüstung, Verwunderung und viele Reaktionen! Doch was bedeutet das STOPP vom Bamf für die Geflüchteten überhaupt?
Laut des Trägerrundschreibens (Link) vom 09.02.2026 erhalten nur noch Menschen mit langfristiger Bleibeperspektive eine Zulassung zum Integrationskurs durch das Bamf. "[...] Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a
Abs. 2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten ihre Gültigkeit. [...]"
Es sollen nach dem Trägerrundschreiben also keine Menschen mehr freiwillig mit Zulassung durch das Bamf am Integrationskurs teilnehmen. Diese Nachricht hält die Presse zunächst in Atem und zeigt, dass die Asylpolitik in Deutschland weiter verschärft wird. Allerdings gibt es neben der Zulassung zu Integrationskursen durch das Bamf auch die Möglichkeit durch eine Verpflichtung durch das Jobcenter oder des Sozialamts zu einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet zu werden. Diese Möglichkeit kann Geflüchteten eine Teilnahme an einem Integrationskurs bieten. Geflüchtete im Bürgergeldbezug sollen daher vorrangig versuchen durch das Jobcenter eine Teilnahmemöglichkeit zu erhalten. Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten, können beim Sozialamt versuchen eine Teilnahme am Integrationskurs zu erhalten. Ob die Behörden weiterhin Berechtigungen für die Teilnahme am Integrationskurs aussprechen, wird sich demnächst zeigen.
Der Hessische Flüchtlingsrat hat zusammen mit Claudius Voigt eine gute Analyse der derzeitigen Situation erstellt. Nachzulesen ist der Beitrag mit dem Titel 'Viele Wege führen zur Berechtigung' hier.